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Sonstige Urteile rund ums Reisen

 

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Die wichtigsten Urteile in Kürze

Das Düsseldorfer Gericht war sich einig als sie feststellten, dass der Reiseveranstalter nicht für den verpassten Rückflug haftet, wenn das Hotel es versäumen sollte einen rechtzeitig zu wecken.
(AG Düsseldorf, AZ - 30 C 4394/97).

Wer ist nun der Vertragspartner

Pech hatte eine Familie bei ihrer Reise in die Türkei gleich zwei Mal. Erst wurde der Flug verschoben, dann ganz storniert.
Die Familie buchte die Reise bei einer anderen Airline und erwartete das Geld für den stornierten Flug von dem Reiseveranstalter bei dem sie die Tickets gekauft haben.
Schlecht beraten verklagten sie den Reiseveranstalter auf Erstattung des Ticketpreises. Das Gericht musste erst den Umstand aufklären.
Obwohl die Flugtickets beim Veranstalter gekauft wurden, ist der eigentliche Vertragspartner die Fluggesellschaft, da es sich nicht um eine Pauschalreise handelte. Gebucht wurden allein die Flugticket, so sei der Vertragspartner die türkische Airline (AG München, AZ - 271 C 750/01)

Kurzfristige Hoteländerung

Dieses Urteil wird jeden freuen, dem das Hotel kurz vor dem Reisebeginn einfach geändert wurde. Denn laut folgendem Urteil hat man sogar bei einem vergleichbarem Ersatzhotel ein Recht auf Preisminderung von 15%.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Einsicht, dass der Betroffen um seine Ferienzeit nicht zu verschwenden unter Zwang stände dem Alternativhotel zu zustimmen. So einem Reisfreudigem passiert, dem der Veranstalter vier Tage vor Reisebeginn den Hotelwechsel mitteilte.
Die Richter machten klar, dass das Einverständnis lediglich die Einwilligung zur „Abhilfemaßnahme des Reiseveranstalters“ darstellt. Ein Einverständnis zur Änderung des Vertrages ist die Annahme der geänderten Bedingung noch lange nicht. (AG Kleve, AZ - 28 C 318/99).

Wie weit darf ein "strandnahes" vom Strand weg sein

Dieser Frage sind Bad Homburger Richter nachgegangen. Das Amtsgericht Bad Homburg entschied 2002, dass ein Reiseveranstalter ein Hotel das 300m vom Strand entfernt liegt, und man zum Strand auch nur eine Straße überqueren muss, nicht als Hotel mit "Strandlage" bezeichnen darf.

Hinweis: Urlauber, die ein mit Strandnähe beworbenes Hotel nicht vorfinden, haben den Anspruch noch vor Ort auf Kosten des Reiseveranstalters in ein anderes, mindestens gleichwertiges und strandnahes Hotels umzuziehen (oder eine Reisepreisminderung erwarten) (AG Bad Homburg, AZ - 2 C 1902/01-15).

Das Warten, auf das Zimmer

Entnommen der Saarbrücker Zeitung vom 30-08-2003, dieser müssen sich folgendem Urteil nach Hotelgäste mit langen Wartezeiten begnügen. Die Nutzer einer Pauschalreise mussten nach der Ankunft im Hotel noch vier Stunden warten, bis der Zimmerschlüssel ausgehändigt wurde. Dies sahen die Urlauber als Reisemangel an, weil für sie die Wartezeit Verschwendung der Urlaubszeit (da sie sich nicht erholen konnten) darstellte, und verklagten den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht Duisburg. Die Duisburger Richter stellten sich die Seite der Verteidiger und schmetterten die Klage ab.

Hinweis: Das Gericht stellte fest, dass der An- und Abreisetag bei Pauschalreisen rechtlich gesehen nicht der Erholung dienen. Fazit: der Urlauber muss mit solchen möglichen Unannehmlichkeiten leben (AG Duisburg, AZ - 73 166/03).

Wer Badet, lebt gefährlich

Musste auch ein Reisender im Urlaub feststellen, dem genau so ein Unfall passiert ist. Die Richter in Bad Homburg urteilten dagegen, wer im Hotel in einer Badewanne ausrutscht, hat keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Sie merkten zwar an, dass die Veranstalter müssten zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen.
Im Krankenhaus oder Altersheim wäre dies ganz anders zu bewerten. Die "Gefährdungslage" beim Baden und Duschen geht nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus (AG Bad Homburg, AZ - 2C 594/99).

Nennpflicht der „Wochenendbindung“

Eine Wochenendbindung ist eine Flugreise bei der die Flugtermine so liegen, dass der Reisende auf jeden Fall eine Nacht von Samstag auf Sonntag am Zielort verbringen muss.
Ein Reisebüro hatte unter der Überschrift „Super Sommer Specials ‘97" für Flugreisen zu Spartarifen geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Angebote sich auf Flüge mit Wochenendbindung beschränkten.
Das Landgericht Berlin hielt diese Werbung für irreführend. Das Landgericht Berlin ließ solch eine Werbungsart verbieten. Der Werbende hat eine Aufklärungspflicht. Die Werbebotschaft muss natürlich nicht die ganze Leistung vermitteln.
Aber bezüglich Tatsachen, denen nach der Verkehrsauffassung eine besondere Bedeutung für den Vertragsabschluß zukommt, müsse der Reiseveranstalter aufklären.
Wird einen, so wie die Wochenendbindung nicht unerheblichen Umstand, vom Werbendem nicht vermittelt, so liegt eine Irreführung vor.
Bei einer Werbung, die keine weiteren Angaben mache, gingen die Kunden davon aus, dass sie die Termine für den Hin- und Rückflug frei wählen könnten. Säßen sie aber dann erst einmal aufgrund der Werbeanzeige in dem Reisebüro, so lehre die Erfahrung, dass sie die Reise trotz der Einschränkung buchen würden.
Diese Irreführung der Kunden könne nur durch einen klarstellenden Hinweis in der Werbung vermieden werden (jeder kennt das, kleiner Stern oder Zahl mit Lupengroßer Aufklärung ganz unten).
Fazit: Wer für Flugreisen zu Sonderpreisen wirbt, muss dabei über außergewöhnliche und nicht zu verschweigende Bedingungen, wie etwa eine Wochenendbindung, aufklären (LG Berlin, AZ - 15O636/97).

Taschenkontrollen, bitte schön! Aber nicht umsonst!

Tja, das hätten sich die Verantwortlichen lieber vorher zwei Mal überlegt. Bei einer Türkeireise der gehobenen Mittelklasse mussten sich die Urlauber regelmäßig einer Taschenkontrolle unterziehen lassen. Einer Urlauberin war das zu viel des Guten und verklagte den Reiseveranstalter auf Schadensersatz. Das Reiseunternehmen verteidigte sich mit der Behauptung mit dieser Maßnahme die Mitnahme von Getränke und Speisen auf die Hotelzimmer verhindern zu wollen. Das Amtsgericht in Kleve kam zu dem Urteil, dass diese Maßnahme in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse nicht zu entsprechen habe, und somit einen Reisemangel begründet. Die Urlauberin bekam deshalb Recht und Schadensersatz zugesprochen
(AG Kleve, AZ - 3 C 346/00).

Werbung für Flugreisen, aber nur mit Endpreisen

Fluggesellschaften dürfen nicht mit Flugpreisen werben, die Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren nicht enthalten, sondern müssen in ihren Anzeigen den Endpreis des Fluges angeben.
Dies entschied nun das Landgericht Köln. Fluggesellschaften dürfen nur mit dem Betrag werben, den der Kunde letztendlich für das Flugticket zahlen muss. Dagegen hatte die beklagte Fluggesellschaft vorgebracht, bei den Flughafengebühren handele es sich um „durchlaufende Posten". Es seien somit Fremdkosten, an denen die Fluggesellschaft nichts verdiene. Diesen Gesichtspunkt hielt das Gericht jedoch für bedeutungslos. Es komme darauf an, dass der Verbraucher auf einen Blick erkennen könne, was ihn der Flug kosten werde
(LG Köln, AZ - 31O834/97; OLG Düsseldorf, AZ - 2U75/97).

Gepäckdiebstahl

Überaus ärgerliche Angelegenheit ist der Diebstahl des Gepäckguts. Wenn sich im Koffer noch wichtige Dokumente oder persönliche Gegenstände befinden, umso schlimmer der Verlust.
Den materiellen Wert bekommt man erstattet. Sei es von einer Versicherung, wie der Reisegepäckversicherung, der Fluggesellschaft oder Flughafen.

Verlust jeglicher Art sollten Sie sofort anzeigen. Erstens bei der Flughafeninformation und zweitens die Polizei verständigen.
Lassen Sie sich die Verlustmeldung beziehungsweise das von der örtlichen Polizei aufgenommene Protokoll aushändigen.
Im vorliegendem Fall versäumte eine Reisende genau dies zu befolgen. Sie zeigte den Verlust erst in der Heimat an und forderte Schadensersatz ein. Die Richter folgten der Argumentation der Bestohlenen, dies wegen sprachlichen Problemen unterlassen zu haben.

Obwohl sie der Thailändischen Sprache nicht mächtig sei, hätte Sie auf Ihr Recht einen Dolmetscher benutzen zu dürfen, bestehen können, so die Urteilsbegründung (AZ.: 191 C 7216/03).

 

 

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